Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 06.10.2023 - 2-13 S 109/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,28699
LG Frankfurt/Main, 06.10.2023 - 2-13 S 109/22 (https://dejure.org/2023,28699)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.10.2023 - 2-13 S 109/22 (https://dejure.org/2023,28699)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. Oktober 2023 - 2-13 S 109/22 (https://dejure.org/2023,28699)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,28699) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welches Recht ist anzuwenden? Zeitpunkt der Pflichtverletzung ist entscheidend!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz in einem Altfall: Wer haftet? (IMR 2024, 163)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.06.2018 - V ZR 125/17

    Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2023 - 13 S 109/22
    Das Pflichtengefüge im Innenverhältnis sollte hiervon jedoch nicht berührt sein (BGH NZM 2018, 719).

    Soweit sich die Berufung für ihre gegenteilige Auffassung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes V ZR 94/12 (NJW 2012, 2955) stützt, hat diese der Bundesgerichtshof durch die vorgenannte Entscheidung ausdrücklich aufgegeben (BGH NZM 2018, 719 Leitsatz 1).

  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 274/16

    Zulässigkeit der auf den Ausgleich eines Vermögensschadens gerichteten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2023 - 13 S 109/22
    Denn insoweit gilt im Schadensrecht der Grundsatz der Schadenseinheit, nämlich, dass der gesamte Schaden, der auf einem bestimmten einheitlichen Verhalten beruht etwa hinsichtlich der Verjährung zu dem Zeitpunkt des ersten Schadenseintritts als eingetreten gilt und damit dies auch nachträgliche Schadensfolgen erfasst, die im Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs als möglich vorhersehbar waren (vgl. nur BGH NJW-RR 2018, 1301; st. Rspr.).
  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers wegen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2023 - 13 S 109/22
    Soweit sich die Berufung für ihre gegenteilige Auffassung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes V ZR 94/12 (NJW 2012, 2955) stützt, hat diese der Bundesgerichtshof durch die vorgenannte Entscheidung ausdrücklich aufgegeben (BGH NZM 2018, 719 Leitsatz 1).
  • BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21

    Dem WEG-Verwalter, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2023 - 13 S 109/22
    Ebenso hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass für Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter das alte Recht anwendbar ist, wenn der zu entscheidende Sachverhalt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des WEMoG abgeschlossen war (BGH NJW 2022, 2397).
  • LG Frankfurt/Main, 23.02.2021 - 13 S 12/20

    Für Schadensereignisse vor dem 01.12.2020 gilt weiterhin altes Recht!

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2023 - 13 S 109/22
    Insoweit hätte eine Anwendung des neuen Rechts, die dazu führen würde, dass der Verband für eine Pflichtverletzung haftet, für die er im Zeitpunkt behaupteten Begehrens der Pflichtverletzung nicht verantwortlich war, zur Folge, dass es sich um eine unzulässige echte Rückwirkung des Gesetzes handelt (Kammer ZWE 2021, 324; Bärmann/Göbel § 48 WEG Rn. 41; BeckOK WEG/Elzer, 53. Ed. 3.7.2023, WEG § 48 Rn. 36).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht